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Terms & Conditions

agb

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Bilder etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten alle unsere ausgewiesenen Preise exklusive Reise-, Hotel- sowie Verpflegungskosten.

(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Die im Angebot geltenden Preise sind Nettopreise und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Einer Mahnung bedarf es nicht. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat die geleistete Dienstleistung / Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei Produktionen, wo der Auftragnehmer oder ein Vertreter vor Ort ist, genügt dies in der Sprachform.

(2) Mängelrügen können vom Auftraggeber nur binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Empfang der Ware (z.B. Lichtkonzept) erhoben werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als vertragsgerecht genehmigt.

(3) Dem Auftragnehmer muß mindestens zweimal die Chance der Nachbesserung eingeräumt werden.

(4) Schlägt die Nachbesserung fehl bzw. erfolgt sie nicht binnen einer angemessenen Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Für Mangel-Folgeschäden haftet der Auftragnehmer jedoch nicht, insbesondere haftet er nicht für entgangene Verluste o.ä..

(5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Rüge der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

§ 5 Arbeitszeiten

(1) Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine maximale Arbeitszeit von 12 Stunden täglich.

(2) Sollten Mehrstunden anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet, jede angefangene Stunde mit 10/100 der angebotenen Tagesgage zu vergüten.



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